Außerdem entbindet die Schätzung den Steuerpflichtigen noch nicht von der Pflicht, eine Steuererklärung zu erstellen. Diese Pflicht besteht im Regelfall weiter. Und genau deshalb ist die Schätzung meist ziemlich hoch. Damit der Steuerpflichtige seine Erklärung erstellt und damit beantragt, den aufgrund der Schätzung zuviel bezahlten Betrag wieder erstattet zu bekommen.Hey @xels, so ist es meistens. Nach meiner Erfahrung sind Schätzungen für den Steuerpflichtigen eher ein schlechter Deal. Allerdings müssen dem Finanzamt überhaupt erstmal Einkünfte und die ungefähre Größenordnung der Einkünfte bekannt sein. Dann ist es dem Finanzamt erlaubt, mit der Schätzung zu Lasten des Steuerpflichtigen am oberen Ende die geschätzte Steuer festzusetzen.
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