Hallo @ubuntuhof, wenn die Bezahlung einer Leistung in Kartoffeln erfolgt, handelt es sich aus steuerrechtlicher Sicht um einen Tausch (Dienstleistung gegen Kartoffeln). Dieser muss mit dem jeweiligen Gegenwert der Leistung bewertet werden und damit auch der Umsatzsteuer unterworfen werden. Das ist zumindest die gesetzliche Theorie. Dass das in der Praxis meist anders gehandhabt wird, ist eine andere Sache.
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Danke für deine Info @taxguy, auch wenn das Ganze nur noch krank ist. Aber wie der @argalf schon sagte, dieses Fass sprengt hier den Themenkontext 😉