In der Regel hat eine Ordnungswidrigkeit eine Verjährungsfrist von drei Monaten.
Ich hoffe sehr, dass du im Sinne des Natur- und Artenschutzes keine Wespen mehr ohne vernünftigen Grund tötest.
In der Regel hat eine Ordnungswidrigkeit eine Verjährungsfrist von drei Monaten.
Ich hoffe sehr, dass du im Sinne des Natur- und Artenschutzes keine Wespen mehr ohne vernünftigen Grund tötest.