Zu Punkt A)
Entgegen dem eher oberflächlichen NTV-Artikel und entgegen deinem kürzlichen Kommentar an anderer Stelle hast du nun hier dankenswerterweise deiner Behauptung noch das kleine, aber entscheidende Wörtchen "unnötig" ("unnötiges Töten einer Wespe") hinzugefügt.
Dieses Wort (im Gesetzestext steht übrigens "ohne vernünftigen Grund") erlaubt im Gegenzug als Präventivschlag die Wespentötung als Notwehr. Dies zur Klarstellung.
Bitte auch beachten: Bußgelder können allgemein nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit verhängt werden, was in einem konkreten Fall erst bewiesen werden müsste.
Inwieweit die angedrohten Bußgelder in der Höhe angemessen sind, vermag ich nicht zu beurteilen. Das Bundesnaturschutzgesetz macht diesbezüglich wenig Unterschiede zu anderen Tierarten wie z.B. Vögeln und anderen Wirbeltieren und Säugetieren (besonders geschützt oder nicht).
Nach meiner bisherigen Recherche sollen die hohen Bußgelder wohl eine drastisch abschreckende Wirkung haben und werden nur in extremen Fällen durchgesetzt. Und wie @jaki01 bereits erwähnte, eine Kreisel- oder Knopfhornwespe wird kaum jemand von uns jemals gesehen haben.
Aber . . . wie du dir vielleicht denken kannst, gibt es unverantwortliche und vorsätzlich handelnde Insektenjäger und -sammler, die gerade diese seltenen Tiere aufspüren, nachstellen, fangen und auf dem schwarzen Markt weiterverkaufen wollen. Dies soll und muss im Sinne des globalen und sehr wichtigen Artenschutzes verhindert werden.
Dafür sind m.E. die hohen angedrohten Bußgelder gedacht und nicht für uns "normale" Bürger, die sich mal im Sommer draußen im Garten oder auf dem Balkon von einer Wespe belästigt fühlen und sie totschlagen.
Dass man auch in friedlicher Koexistenz mit Wespen zusammenleben kann, werde ich demnächst in einem Artikel beschreiben, da ich selbst seit ca. 4 Wochen ein Nest von Feldwespen auf meinem Balkon habe.
Zu den Punkten B) und C) schließe ich mich den Ausführungen von @jaki01 an.
Die Zielsetzung deines Artikels und dessen Überschrift "Das große Finale" ist mir noch nicht klar, ich kann Vermutungen anstellen . . . aber ich denke, du wirst es uns in deinem zweiten Teil verraten.